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BFH 05.07.2012 V R 10/10, NWB 44/2012 S. 3517

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

Nach dem kann der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung nach Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder diesem gleichgestellte Belege und Aufzeichnungen des Unternehmers (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung aufgrund der objektiven Beweislage ergeben (Weiterführung zum , BStBl 2010 II S. 517).

Anmerkung:

Der BFH hat die deutschen Vorschriften für den Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung unionsrechtskonform (weit) ausgelegt und dabei auf die Rechtsprechung des EuGH zur Gewährung der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen rekurriert, d...