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BFH 29.02.2012 III B 235/11, StuB 13/2012 S. 527

Zulässigkeit der generellen Auftragsprüfung bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Die von zwei benachbarten Finanzämtern geübte Praxis, die Außenprüfung bei Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern nicht durch das für die Besteuerung jeweils zuständige FA, sondern jeweils durch das andere (benachbarte) FA durchzuführen zu lassen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach die mit einer Vereinbarung zur Vermeidung von „Reibungen” begründete Auftragsprüfung bei einer Steuerberatersozietät oder einem selbständigen Steuerberater durch ein benachbartes FA sachlich vertretbar und damit ermessensgerecht ist (vgl. NWB HAAAA-92525, BStBl 1988 II S. 322; Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB YAAAD-85884; Bezug: § 5, § 195 Satz 2 AO; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

Praxishinweise

Der BFH sah offenbar keinen Bedarf für eine erneute Revisionsentscheidung und wies daher die Nichtzula...