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StuB 13/2012 S. 528

Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die vom Bundesministerium für Justiz eingesetzte Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am Änderungen des DCGK beschlossen. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG seit 2002 eine gesetzliche Grundlage. Er wird im amtlichen Teil des (elektronischen) Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht.

Der zukünftige Kodex adressiert alle wesentlichen Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, im Einzelnen etwa

  • die mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen,

  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte,

  • eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

Jedes Aufsichtsratsmitglied auf der Anteilseignerseite soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offenlegen. Der Kodex wird in Zukunft vorsehen, dass der Au...