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Verrechnungskonten bei persönlich geprägten Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1660Bei persönlich geprägten Kapitalgesellschaften werden häufig sog. Verrechnungskonten geführt, die Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter beinhalten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Forderung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter
[i]Kreditgewährung bei RückzahlungsabsichtSoweit auf einem Verrechnungskonto Zahlungen für private Zwecke des Gesellschafters erfasst werden, entsteht eine Forderung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter, die in der Regel Kreditgewährung ist, wenn eine Rückzahlungsabsicht besteht. Bei Zahlungen für den privaten Verbrauch des Gesellschafters sind noch keine verdeckte Gewinnausschüttungen gegeben, wenn die Beträge als Darlehen (Forderung) ausgewiesen werden.
[i]Angemessene VerzinsungSoweit Forderungen vorliegen, sind die Verrechnungskonten angemessen zu verzinsen, ansonsten liegt in Höhe des Zinsverzichts eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Für die Zinshöhe kann davon ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen.
[i]Handelsrechtlich Abschreibungspflicht, wenn nicht werthaltig; steuerrechtlich BewertungswahlrechtBei mangelnder Mittelrückführung muss die Werthaltigkeit geprüft werden. Ist keine Rückzahlungsmöglichkeit gegeben, b...