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Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers – oder doch?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-09102 In seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom - Rs. C-415/10 (Rechtssache Meister) stellt der EuGH unmissverständlich fest: Das Unionsrecht sieht für einen Stellenbewerber, dessen Bewerbung trotz seiner Eignung nicht berücksichtigt wurde, keinen Anspruch auf Auskunft darüber vor, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. Geklagt hatte eine Frau, die sich wegen ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Herkunft diskriminiert fühlte und deshalb Schadensersatz verlangte. Durch das Auskunftsverlangen wollte sie ihre Beweissituation in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen angeblicher mehrfacher Diskriminierung im Einstellungsverfahren verbessern.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Weigerung der Auskunfterteilung kann rechtliche Bedeutung erhalten
[i]EuGH: Nichterteilung der Auskunft kann sich im Rahmen des Nachweises von Indizien auswirken Mit der Aussage, dass kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers besteht, bestätigt der EuGH seine bisherige Rechtsprechung aus dem Urteil vom - Rs. C-104/10 (Rechtssache Kelly). Ebenso wie im Urteil „Kelly” belässt es der EuGH aber nicht bei dieser Feststellung. Vielmehr stellt der EuGH ...