Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Ort der Leistung bei Überlassung eines Pkw mit Chauffeur-Service
Bei einer Beförderungsleistung i. S. von § 3b Abs. 1 UStG muss die Beförderung den alleinigen Hauptzweck der Leistung darstellen. Wird die Beförderung lediglich zusammen mit der vereinbarten Zur-Verfügung-Stellung eines Pkw mit Chauffeur-Service erbracht, steht dies einer Beförderungsleistung nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung entgegen. Der Ort dieser Leistung eigener Art richtet sich mangels besonderer Vorschriften nach der allgemeinen Regelung des § 3a Abs. 1 UStG (, EFG 2002, 354).