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FG Hamburg 22.11.2001 I 6/96, IWB 13/2002

Doppelbesteuerung; | steuerrechtlicher Begriff des Arbeitgebers

Auch bei Zahlung des Arbeitslohns durch einen inl. (arbeitsrechtlichen) Arbeitgeber kann der Arbeitslohn steuerfrei sein, wenn er von einer in Indonesien unterhaltenen Betriebsstätte des (steuerrechtlichen) Arbeitgebers wirtschaftlich getragen wird (FG Hbg., Urt. v. - I 6/96, rkr., EFG 2002, 445). •Hinweis: Im Streitfall war der unbeschränkt stpfl. Kl. bei einer inl. GmbH beschäftigt. Zwischen April und August 1993 war er in Djarkata, Indonesien, als Mitarbeiter an einem Agrarentwicklungsprojekt tätig. Das Projekt wurde von einer im Inland ansässigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt. Der ARGE wurden zur Erbringung der Projektleistungen Büroräume vom indonesischen Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt. Der Arbeitslohn wurde dem Kl. weiterhin von seinem arbeitsrechtlichen Arbeitgeber, ...