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Österreich; | in Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
Wird eine dt. Tochterges. von ihrer öst. Mutterges. durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hierfür von der dt. Tochterges. als Zinsen an die öst. Mutterges. überwiesenen Beträge auf dt. Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des dt. KStG, dann kann die hierdurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit dt. KStG infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur öst. KStG) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des dt. KStG, der zufolge eine Unterkapitalisierung der dt. Tochterges. vorliegt, müsste sich auch die öst. Mutterges. zu Eigen machen und anstelle einer Darlehensfinanzierung eine Beteiligungserhöhung wählen (EAS 784). Sollte dies nicht möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtli...