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IWB 18/2000

Russische Föderation; | gesetzlicher Mindestlohn bis zum Jahr 2001

Der gesetzliche Mindestlohn wurde ab auf 132 Rubel (etwa 4,7 US-$), ab auf 200 Rubel und ab auf 300 Rubel im Monat festgelegt (s. Föderationsgesetz v. , Nr. 82-F3, veröffentlicht u. a. in Ekonomika i Zis'n, Moskau, Nr. 25/2000). Der gesetzliche Mindestlohn ist in Russland nicht nur eine Mindestlohngarantie für Beschäftigte, sondern auch wichtiger Maßstab und Berechnungsgrundlage für bestimmte Steuern, Steuerfreibeträge, Gebühren, Bußgelder und weitere Geldstrafen sowie für die Gewährung von Stipendien, Arbeitslosengeld und anderen Sozialleistungen.

[FB]