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Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer liechtensteinischen Domizilgesellschaft
(1) Steuersubjekt (Unternehmer) kann die Domizilgesellschaft oder die hinter ihr stehende Personengruppe (Treugeber) sein. (2) Der ”Treugeber” ist Unternehmer, wenn er aufgrund des Mandatsvertrags mit dem Verwaltungsrat und der ihm erteilten Generalvollmacht zwar im oder unter dem Namen der Domizilgesellschaft, aber im Einvernehmen mit dem die Geschäftsführung nicht wahrnehmenden Verwaltungsrat ausschließlich für eigene Rechnung unternehmerisch tätig wird. (3) Sind die ausgeführten und bezogenen Leistungen dem Treugeber zuzurechnen und hat dieser, wenn auch unter dem Namen der Domizilgesellschaft, seine umsatzsteuerrechtlichen Pflichten erfüllt, so steht ihm (auch) der Vorsteuerabzug aus den an die Domizilgesellschaft adressierten Rechnungen zu (, EFG, 1105). •