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IWB 3/2000

Türkei; | Steueränderungen

In der Türkei sind im Hinblick auf die durch das Erdbeben entstandenen Kosten insbesondere folgende Steueränderungen vorgesehen: Gesellschaften sollen auf die Gewinne aus 1998 eine Zusatzsteuer zur Körperschaftsteuer i. H. von 5 % entrichten. Diese Zusatzabgabe fällt auch bei bestimmten Einkommensteuerpflichtigen mit mehr als 12 Mrd. TL Jahreseinkommen an. Auf den Wert von Grund und Boden und Gebäuden soll 1999 eine einmalige Grundsteuer erhoben werden. Außerdem ist vorgesehen, auf Rechnungen für Mobiltelefone eine Steuer i. H. von 25 % zu erheben und die Mineralölsteuer zu erhöhen. Natürliche Personen und Gesellschaften, die von dem Erdbeben betroffen sind, werden von diesen Maßnahmen ausgenommen. Folgende Steueränderungen sind bereits in Kraft getreten: Die mit dem Reformgesetz 1998 vorg...