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FG Hamburg 04.05.1999 IV 797/97, IWB 3/2000

Abgabenordnung; | zur Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO bei Übermittlung von Verwaltungsakten im Ausland

Die Voraussetzungen der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO sind nicht gegeben, wenn nur der Bevollmächtigte, nicht aber der Beteiligte selbst seinen Sitz im Ausland hat — Fortführung der bisherigen Rspr., vgl. Senatsurteil v. 24. 3. 1998 IV 728/97, EFG, 1477 — (, EFG, 1115). • Hinweis: Nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO gilt ein Verwaltungsakt bei Übermittlung an einen Beteiligten außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes einen Monat nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Hingegen gilt nach Abs. 2 Nr. 1 a. a. O. der Verwaltungsakt bei Übermittlung im Geltungsbereich des Gesetzes am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgeben. Im Streitfall hatte das FA seine Einspruchsentscheidung den in Brüssel ansässigen Vertretern der Klin. mit einfachem Brief übermittelt. Streit...