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Körperschaftsteuer; | Steuerpflicht einer für die US- und NATO- Streitkräfte tätigen US-amerikanischen Kapitalgesellschaft
(1) Eine Kapitalgesellschaft amerikanischen Rechts ist auch dann beschränkt steuerpflichtig, (a) wenn sie ausschließlich Leistungen für die US- und NATO-Streitkräfte auf inl. Militärstützpunkten erbringt, (b) wenn die Leistungen ausschließlich auf mit der amerik. Regierung abgeschlossenen Verträgen beruhen und (c) wenn ausschließlich amerik. Staatsbürger, die einer Sicherheitsprüfung durch die amerik. Regierung unterliegen, beschäftigt werden. (2) Eine Vorabentscheidung über den Grund nach § 99 Abs. 1 FGO kommt in Betracht, wenn die beschränkte Steuerpflicht und die Höhe der inl. Einkünfte einer ausl. Gesellschaft streitig sind und wenn zur Ermittlung der Einkünfte die Durchführung eines Verständigungsverfahrens nach dem DBA zweckmäßig erscheint (FG Ba.-Wü., Urt. v. 17. 12. 1998 - 10 K 300/97, EFG, 726)....