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Kolumbien; | Steueränderungen
In Kolumbien sind zum insbesondere folgende Steueränderungen in Kraft getreten: Die Möglichkeit, als steuerpflichtiges Einkommen eines Unternehmens 1,5 % des Bruttovermögens am Schluß des vorangegangenen Besteuerungszeitraums anzusetzen, wurde abgeschafft. Es ist nur noch der Ansatz von 5 % des liquiden Reinvermögens als unterstelltes zu versteuerndes Einkommen zulässig. Zahlungen für technische Dienstleistungen an Nichtansässige unterliegen einer definitiven Quellensteuer von 10 %, unabhängig davon, ob die Dienstleistung in Kolumbien oder im Ausland erbracht wurde. Bei solchen Dienstleistungen in Kolumbien wurde bisher eine Quellensteuer von 35 % erhoben. Zum wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 % auf 15 % gesenkt. Im Gegenzug werden mehrere Steuerbefreiungen aufgehoben, z. B. fü...