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IWB 18/1999

Argentinien; | Verabschiedung der Steuerreform

In Argentinien wurde die langdiskutierte Steuerreform verabschiedet. Der Körperschaftsteuersatz beträgt für nach dem endende Wirtschaftsjahre 35 % (bisher 33 %). Der Spitzensteuersatz bei der ESt wurde ebenfalls auf 35 % erhöht, er ist auf Einkommensteile über 200 000 Pesos anwendbar. Zinserträge von Ausländern unterliegen je nach Art der Erträge einer definitiven Quellensteuer von 15,05 % (bisher 13,2 %) oder 35 %. Zinsen für von Kreditinstituten gewährte Darlehen und ähnliche Gebühren, die von Gesellschaften bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abgezogen werden, unterliegen ab einer Steuer von 15 %. Ist der Darlehensgeber eine natürliche Person, beträgt der Steuersatz 35 %. Die Steuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Auf betriebliches Anlagevermögen und auf landwirtschaftli...