NWB Nr. 47 vom Seite 3907

Im Lohnsteuer-Senat ist immer etwas los

Die Urteile des VI. Senats, wie zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Erstausbildung oder zur Pendlerpauschale, bewegen häufig sowohl die Öffentlichkeit als auch die Fachliteratur. Grund genug, an dieser Stelle eine kurze Aufstellung über interessante Entscheidungen im Jahr 2011 aus diesem Senat und dazu passende Zeitschriftenbeiträge in der NWB Datenbank vorzustellen.

Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten


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[i]Änderung der Rechtsprechung Entscheidungstenor: Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen.

Relevante BFH-Entscheidung:
NWB DAAAD-89818

Wichtige NWB-Beiträge:

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Erstausbildung


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Entscheidungstenor: Wenn zwischen Berufsausbildungskosten und der angestrebten auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang besteht, sind die Aufwendungen Werbungskosten.

Relevante BFH-Entscheidungen:
NWB SAAAD-89061
NWB CAAAD-89062

Wichtige NWB-Beiträge:

Außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte


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Entscheidungstenor: Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war.

Relevante BFH-Entscheidung:
NWB YAAAD-88275

Zivilprozesskosten


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[i]Grundsatzentscheidung Entscheidungstenor: Zivilprozesskosten können Klägern wie Beklagten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Solche Aufwendungen sind jedoch nur dann unausweichlich, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Allerdings sind auch zwangsläufig dem Grunde nach erwachsene Zivilprozesskosten nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.

Relevante BFH-Entscheidung:
NWB IAAAD-86750

Pflegekosten


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Entscheidungstenor: Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit sind nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen.

Relevante BFH-Entscheidung:
NWB AAAAD-84132

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen


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[i]Distanzierung zur Rechtsprechung des III. Senats Entscheidungstenor: Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, stellen als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG dar.

Relevante BFH-Entscheidungen:
NWB JAAAD-90982

Wichtige NWB-Beiträge:

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 3907 - 3908
GAAAD-95840