Im Lohnsteuer-Senat ist immer etwas los
Die Urteile des VI. Senats, wie zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Erstausbildung oder zur Pendlerpauschale, bewegen häufig sowohl die Öffentlichkeit als auch die Fachliteratur. Grund genug, an dieser Stelle eine kurze Aufstellung über interessante Entscheidungen im Jahr 2011 aus diesem Senat und dazu passende Zeitschriftenbeiträge in der NWB Datenbank vorzustellen.
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
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[i]Änderung der Rechtsprechung
Entscheidungstenor: Ein
Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch
wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines
Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall ist der ortsgebundene Mittelpunkt
der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu
bestimmen. |
Relevante BFH-Entscheidung:
NWB DAAAD-89818
Wichtige NWB-Beiträge:
Geserich, Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten – Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung und Fallbeispiele, NWB VAAAD-93411
Geserich, Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten, NWB XAAAD-89953
Panorama, Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, NWB ZAAAD-87174
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Erstausbildung
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Entscheidungstenor: Wenn
zwischen Berufsausbildungskosten und der angestrebten auf die Erzielung von
Einkünften gerichteten Berufstätigkeit ein hinreichend konkreter
Veranlassungszusammenhang besteht, sind die Aufwendungen Werbungskosten.
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Relevante BFH-Entscheidungen:
NWB SAAAD-89061
NWB CAAAD-89062
Wichtige NWB-Beiträge:
Hilbert, Gesetzgebungsverfahren zu Erstausbildungskosten, NWB UAAAD-94872
Schneider, Werbungskostenabzug auch für Erstausbildung und Erststudium durch § 12 Nr. 5 EStG nicht ausgeschlossen, NWB KAAAD-89081 S. 3908
Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte
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Entscheidungstenor: Aufwendungen
für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche
Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war.
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Relevante
BFH-Entscheidung:
NWB YAAAD-88275
Zivilprozesskosten
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[i]Grundsatzentscheidung
Entscheidungstenor: Zivilprozesskosten
können Klägern wie Beklagten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus
rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Solche Aufwendungen sind jedoch nur
dann unausweichlich, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder
Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig
erscheint. Allerdings sind auch zwangsläufig dem Grunde nach erwachsene
Zivilprozesskosten nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen
angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer
Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu
berücksichtigen. |
Relevante
BFH-Entscheidung:
NWB IAAAD-86750
Pflegekosten
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Entscheidungstenor: Aufwendungen
wegen Pflegebedürftigkeit sind nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu
berücksichtigen, als die Pflegekosten die Leistungen der
Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden
Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen. |
Relevante
BFH-Entscheidung:
NWB AAAAD-84132
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen
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Relevante BFH-Entscheidungen:
NWB JAAAD-90982
Wichtige NWB-Beiträge:
Geserich, Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen, NWB 33/2011 S. 2760 NWB HAAAD-88687
Kanzler, Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen, NWB 29/2011 S. 2432 NWB TAAAD-86768
Geserich, Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen, NWB 18/2011 S. 1526 NWB KAAAD-81703
Kanzler, Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen, NWB UAAAD-34591
Geserich, Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen, NWB 38/2011 S. 3168 NWB JAAAD-91030
infoCenter, Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag NWB LAAAA-57079
infoCenter, Außergewöhnliche Belastungen – ABC NWB QAAAC-33982
infoCenter, Außergewöhnliche Belastungen NWB TAAAA-88426
Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 3907 - 3908
GAAAD-95840