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Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Mit hat der BFH in der Sache VI R 55/10NWB DAAAD-89818 seine Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten des Arbeitnehmers grundlegend fortentwickelt und entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall sei der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen (Fortentwicklung von BFH-Urteilen v. - VI R 25/04, BStBl 2005 II S. 791, und v. - VI R 93/04 NWB BAAAB-69757).
Im Streitfall hatte der Kläger Fahrten mit dem Firmen-Pkw zwischen Wohnung und Betriebstätte des Arbeitgebers als Dienstreisen angesehen, da er in einem zum Wohnhaus gehörenden, in einem Anbau belegenen und mit einem separaten Eingang ausgestatteten Kellerraum seines Arbeitgebers vor Fahrtantritt arbeitstäglich Wartungsarbeiten an der betrieblichen EDV-Anlage durchgeführt habe. Das Finanzamt hingegen beurteilte die Fahrten im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und erhöhte den Arbeitslohn a...