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BMF 27.09.2011 IV C 5 - S 2353/09/10004, NWB 43/2011 S. 3588

Lohnsteuer | Verpflegungsmehraufwand und Mahlzeitengestellung

Hat der Arbeitgeber für eine zur Verfügung gestellte Mahlzeit lediglich von seinem Einbehaltungsrecht (einseitige Kürzung des Tagegeldanspruchs) Gebrauch gemacht, kommt § 3c EStG nach dem grds. nicht zur Anwendung. Nach § 3c EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Zu diesen steuerfreien Einnahmen gehören dem Grunde nach auch Reisekostenvergütungen und Trennungsgelder i. S. des § 3 Nr. 13 EStG. Der Abzug der Werbungskosten ist nach § 3c EStG aber nur insoweit ausgeschlossen, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfreie Reisekostenvergütungen tatsächlich gewährt, also ausgezahlt hat (vgl. NWB BAAAD-84765). Hat der Arbeitgeber für eine zur Verfügung gestellte Mahlzeit lediglich...