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Gewerbesteuer | Hinzurechnung bestimmter körperschaftsteuerfreier Bezüge
Das seine Auffassung bestätigt, dass die rückwirkende Anwendung der Hinzurechnung von nach § 8b Abs. 1 KStG bei der körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung außer Ansatz bleibender Bezüge auf den gesamten Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig sei. Die gewerbesteuerliche Erfassung (§ 8 Nr. 5 GewStG) von Gewinnanteilen, die eine Kapitalgesellschaft vor dem aus sog. Streubesitz vereinnahmt hat, verstößt nach der Überzeugung des Finanzgerichts gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Das Finanzgericht hat daher bereits 2007 dem BVerfG die Frage der Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung der Neuregelung auf vor der Veröffentlichung des Gesetzes vorgenommene Gewinnausschüttungen vorgelegt ( NWB XAAAC-58242). Die Entscheidun...