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Umsatzsteuer | Grundstücksveräußerung als wirtschaftliche Tätigkeit
Eine natürliche Person, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf einem Grundstück ausgeübt hat, das aufgrund einer Änderung der Bebauungspläne in ein für eine Bebauung vorgesehenes Grundstück umklassifiziert wurde, ist nach dem nicht als mehrwertsteuerpflichtig anzusehen, wenn sie begonnen hat, das Grundstück zu verkaufen, falls die Verkäufe im Rahmen der Verwaltung des Privatvermögens dieser Person erfolgen. Unternimmt diese Person hingegen zur Vornahme der Verkäufe aktive Schritte zum Vertrieb von Grund und Boden, indem sie sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender, übt sie eine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist folglich als mehrwertsteuerpflichtig anzusehen. Ob diese Person ein „Pauschallandwirt” ist, ist dabei unbeach...