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Insolvenzrecht | Kein Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts vor dem Finanzgericht
Die u. a. vom BFH geteilte Ansicht, dass dann, wenn das Finanzamt wegen rückständiger Steuern beim Insolvenzgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, dem Schuldner hiergegen sowohl Rechtsschutz vor dem Insolvenzgericht als auch einst-weiliger Rechtsschutz vor dem Finanzgericht gewährt werden kann ( NWB DAAAD-80006), bedeutet einen unzulässigen Eingriff in die alleinige Prüfungskompetenz des Insolvenzgerichts. Dieses entscheide, so das Amtsgericht, sachnäher, fachkundiger und zudem schneller. Die Schutzmöglichkeiten der InsO zugunsten des Schuldners im ordentlichen Rechtsweg reichten aus. Zudem könne ein Finanzgericht keinesfalls bindend für die Insolvenzgerichte über insolvenzrechtliche Fragen entscheiden. Daher stehe den Finanzgerichten bei Ant...