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FG Hamburg 21.06.2011 3 K 12/11, NWB 41/2011 S. 3431

Grunderwerbsteuer | Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags

Ein mit einem Nichteigentümer geschlossener Grundstückskaufvertrag ist laut auch dann i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG rückgängig gemacht, wenn er später wieder aufgehoben wird und der Erwerber gleichzeitig, d. h. in aufeinanderfolgenden Urkunden, einen neuen Kaufvertrag mit dem Eigentümer abschließt. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG wird die Steuerfestsetzung auf Antrag aufgehoben, wenn der Erwerbsvorgang vor dem Übergang des Eigentums an dem Grundstück auf den Erwerber durch Vereinbarung der Vertragspartner oder durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer rückgängig gemacht wird. § 16 GrEStG setzt voraus, dass die Parteien vom Vollzug des unwirksamen Rechtsgeschäfts Abstand nehmen und sich gegensei...BStBl 2005 II S. 495