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OLG Karlsruhe 23.03.2011 7 U 81/10, NWB 41/2011 S. 3432

Gesellschaftsrecht | Keine Entschädigung bei vertragswidriger Kompetenzbeschränkung für GmbH-Geschäftsführer

Werden die vertraglichen Kompetenzen eines GmbH-Geschäftsführers beschränkt (hier: infolge Auslagerung des Rechnungswesens), dann kann ihn dieser Umstand zwar zur außerordentlichen Kündigung seines Anstellungsvertrags nach § 626 BGB berechtigen, ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des Auflösungsverschuldens nach § 628 Abs. 2 BGB steht ihm aber nicht zu, wenn die Beschneidung seiner Kompetenzen nach dem Organisationsrecht der GmbH zulässig war.

Anmerkung:

Auf die Festlegungen von bestimmten Kompetenzen des Geschäftsführers in dessen Anstellungsvertrag sollte daher bis zur abschließenden Klärung durch den BGH (Az. II ZR 76/11) verzichtet werden; denn erhält er dort bestimmte Kompetenzen zugesichert, dürfen diese nachträglich nicht mehr in ihrem Kern qua Satzungsänderung beschnitte...