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Erbschaftsteuer | Keine Anrechnung der Einkommensteuer für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit
Wie bereits zuvor das ( NWB YAAAD-84578; Revision beim BFH wurde eingelegt: II R 15/11) hat nun auch das entschieden, dass die Einkommensteuer-Nachzahlung nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden kann.
Sollte die Rechtsprechung des FG Niedersachsen und des FG Münster vom BFH bestätigt werden, gibt es gleichwohl die Möglichkeit der Doppelbesteuerung zu entgehen, indem der Steuerpflichtige bei außergewöhnlich hohen Einkünften einen Antrag gem. § 37 Abs. 3 EStG stellt, die Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr vorzunehmen. Es wäre sogar zweckdienlich, die Einkommensteuer-Vorauszahlung sehr hoch anpassen zu lassen, weil dann die Erstattu...BStBl 2008 II S. 626