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Lohnsteuer | Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil in Form verbilligter Aktien in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt. (2) Ein solcher Zufluss liegt nicht vor, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung über die Aktien rechtlich unmöglich ist.
Der BFH hat den Lohnzufluss bei Erwerb von Arbeitgeberaktien auch dann bejaht, wenn die Wertpapiere einer Verfügungsbeschränkung unterlagen, weil diese nur eine schuldrechtliche Bindung bewirkte und jede darüber hinausgehende (dingliche) Wirkung nach § 68 AktG unwirksam ist. Dies gilt allerdings nicht für vinkulierte Aktien. Bei solchen Aktien, deren Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist, scheidet ein Zufluss aus, s...