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Umsatzsteuer | Keine Steuerbefreiung für Verkehrstherapien
Die Umsätze einer Verkehrspsychologin, die Kraftfahrer auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vorbereitet, sind laut nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er die dafür erforderliche Qualifikation besitzt (vgl. u. a. , BStBl 2009 II S. 679), wobei Heilbehandlungen solche Leistungen sind, die direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen und nicht nur darauf abzielen, die Auswirkungen einer Erkrankung abzumildern oder das allgemeine Wohlbefinden zu steigern. Hauptziel der Verkehrs...