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Erbrecht | Grundbuchberichtigung nach eidesstattlicher Versicherung der Nichtgeltendmachung eines Pflichtteils
Beinhaltet ein Ehegattentestament eine Pflichtteilsstrafklausel zulasten der gemeinsamen Kinder, dann können diese nach dem letztverstorbenen Elternteil zur Grundbuchberichtigung durch inhaltlich übereinstimmende und von jedem von ihnen abzugebende eidesstattliche Versicherung den Nachweis führen, dass keines der Kinder nach dem erstverstorbenen Elternteil des Pflichtteil verlangt hat.
Damit kann die (negative) Tatsache der Nicht-Geltendmachung eines Pflichtteils nicht nur durch Vorlage des Erbscheins gegenüber dem Grundbuchamt nachgewiesen wiesen, sondern es steht auch die günstige und zeitsparende Möglichkeit offen, ohne weitere Inanspruchnahme des Nachlassgerichts den Nachweis mittels eidesstattlicher Versicherung vor einem Notar zu erbringen.