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Insolvenzrecht | Keine Anfechtung von bankmäßigen Verrechnungen im ungekündigten Kontokorrent
Die Verrechnung von Gutschriften auf ein ungekündigtes debitorisches Kontokorrentkonto mit Überziehungskredit durch die Bank ist dann kongruent und folglich nicht anfechtbar, wenn die Bank erneute Verfügungen des Schuldners über die Deckungsmasse zugelassen hat. Demgegenüber führt die Verrechnung in kritischer Zeit eingehender Zahlungen, denen keine Belastungsbuchungen gegenüberstehen, zu einer inkongruenten Deckung und damit zur Anfechtungsmöglichkeit durch den Insolvenzverwalter. Dabei kann die Frage der Inkongruenz innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor der Insolvenzantragsstellung für den gesamten Anfechtungszeitraum nur einheitlich beantwortet werden. Wird das Kontokorrent nicht vorher gekündigt, läuft der Anfechtungszeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzv...