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OVG Nordrhein-Westfalen 12.04.2011 17 B 372/11, NWB 36/2011 S. 3009

Berufsrecht | Berücksichtigung berufsfremder Einkünfte im Versorgungswerk

Verweist das Landesrecht zur Bemessung der Höhe der an das berufsständische Versorgungswerk abzuführenden Beiträge auf die Legaldefinitionen von „Arbeitsentgelt” und „Arbeitseinkommen” i. S. der §§ 14 und 15 SGB IV, fließen auch Einkünfte in die Bemessungsgrundlage ein, die nicht aus rechtsanwaltlicher bzw. steuerberatender Tätigkeit stammen. Selbst dort, wo ein ausdrücklicher Gesetzesverweis nicht besteht, können Einkünfte aus berufsfremder Tätigkeit durch Satzung wirksam [i]Zur Altersvorsorge des Freiberuflers s. Riewe/Horst, NWB 17/2011 S. 1478in die Bemessung einbezogen werden. Die erfolglose Klage eines Anwalts betraf seine Einnahmen aus der Tätigkeit als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Diese durften mitveranlagt werden.