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Sozialrecht | Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Zwar unterfällt eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung dem Begriff des „Erwerbsnebeneinkommens” i. S. des § 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV. Eine Anrechnung dieser Verletztenrente auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung („Witwenrente”) scheidet indes mangels einer gesetzlichen Regelung dazu aus, nachdem gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IV steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind und deshalb die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, mithin auch die nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfreie Verletztenrente nicht angerechnet werden.