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NWB Nr. 26 vom Seite 2187

Entwurf zur Reform des Mietrechts

[i]Entwurf und Kritik unter www.mieterbund.deDas Bundesjustizministerium hat am einen Referentenentwurf für ein Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (MietRÄndG) vorgelegt. Die beiden wesentlichen Ziele sind es, die energetische Sanierung für Vermieter zu erleichtern und sie besser vor Mietbetrügern („Mietnomaden”) zu schützen.

[i]Sperre für Mietminderung bei energetischer ModernisierungVermieter sollen während der Bauphase einer energetischen Sanierung für drei Monate von jeder Mietminderung der Mieter frei bleiben (§ 555b BGB-RefE). Erst, wenn Baulärm und weitere umbaubedingte Beeinträchtigungen länger andauern, darf der Mieter – wie bislang von Beginn an – einen Teil des Mietzinses einbehalten. Die Rechte von Mietern im Vorfeld solcher Modernisierungen sollen beschnitten werden. Umgekehrt sollen Ankündigung und Begründung derartiger Arbeiten für den Vermieter/ Eigentümer erleichtert werden.

[i]„Berliner Räumung” für Mietnomaden und unbekannte UntermieterSo genannte Mietnomaden sollen in Zukunft bereits während eines juristischen Verfahrens auflaufende Mietzinsen (nach Auszug aus den Mieträumen trotz ungekündigten Mietverhältnisses) bei Gericht hinterlegen müssen, um das Ausfallrisiko des Vermieters – ...