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Haftung des Leiters einer unselbständigen Niederlassung eines Internet-Autohandels als „Verfügungsberechtigter” für Umsatzsteuer
Ist der Sohn nach seinem Arbeitsvertrag Leiter einer unselbständigen inländischen Niederlassung eines Internet-Autohandels, hat er sich selbst in der steuerlichen Anmeldung der Niederlassung gegenüber dem FA als Leiter der Betriebsstätte bezeichnet und hat er Kontovollmacht über das von ihm eröffnete Betriebskonto der Niederlassung, so haftet er auch dann als „Verfügungsberechtigter” nach §§ 35, 34 i. V. mit § 191 AO für die Umsatzsteuer der Niederlassung, wenn er im Innenverhältnis hinsichtlich der Überweisungen auf dem Betriebskonto gegenüber dem Vater als Betriebsinhaber weisungsgebunden war.
Verfügungsberechtigter i. S. des § 35 AO ist jeder, der rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann und als Verfügungsberechtigter auft...