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BFH 17.11.2010 I R 68/10, StuB 10/2011 S. 394

Bei Aufhebung eines gegenüber dem Arbeitnehmer ergangenen Lohnsteuernachforderungsbescheids keine Verzinsung der dem Arbeitnehmer wieder erstatteten Lohnsteuer

(1) Ist gegenüber einem beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer ein auf § 42d Abs. 3 EStG beruhender Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid ergangen und wird dieser Bescheid wieder aufgehoben, so stellen die vom dem Arbeitnehmer zunächst bezahlten und jetzt diesem wieder erstatteten Beträge „Steuerabzugsbeträge” i. S. von § 233a Abs. 1 Satz 2 AO dar, die nicht verzinst werden. (2) Der ausnahmslose Ausschluss der Steuerabzugsbeträge aus der Vollverzinsung des § 233a AO verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Praxishinweise

Die vom klagenden Arbeitnehmer befürwortete Auslegung des § 233a AO dahingehend, dass unter Steuerabzugsbeträgen nur solche Beträge zu verstehen sind, die der Arbeitgeber als der Abführungsverpflichtete selbst an das FA abgeführt hat, ist nach Auffassung des BFH nicht sachgerecht und widerspricht dem Willen des Gesetzgebers. Aus der G...