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StuB 7/2011 S. 275

Körperschaftsteuer | Einheitliche KSt-Bemessungsgrundlage in der EU

Die Europäische Kommission hat am ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen (KOM(2011) 121/4). Damit sollen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit erhalten, ihre Gewinne innerhalb der EU auf einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zu versteuern. Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen im Binnenmarkt noch erhebliche Hindernisse, die die Unternehmen beeinträchtigen, indem sie hohe Kosten oder Komplikationen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage verursachen. So müssen sich grenzüberschreitende Unternehmen z. B. bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungsgrundlagen nach unterschiedlichen Regelwerken richten und mit verschiedenen Steuerverwaltungen zusammenarbeiten. Hier sei auch auf das komplexe System...