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Einkommen-/Lohnsteuer | Eigenanteile von Arbeitnehmern an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
(1) Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. (2) Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG ist die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgeblich. Es kommt dagegen nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d. h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird (Bezug: § 3 Nr. 63, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG in der seit dem 1.1.2005 gültigen Gesetzfassung sind „Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Ausza...