Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Ausbildungsbedingter Mehrbedarf für ein auswärtig untergebrachtes Kind
Die Frage, ob der Mehrbedarf für ein auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachtes, volljähriges Kind in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird, ist nicht isoliert am Maßstab des Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 2 EStG zu prüfen. [i]BFH, Urteil v. 25. 11. 2010 - III R 111/07 NWB ZAAAD-60641 Das hatte der entschieden. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit sei unter Zusammenrechnung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG sowie des Freibetrags nach § 33a Abs. 2 EStG vorzunehmen. Gegen diese Entscheidung wurde mit Unterstützung des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. Verfassungsbeschwerde eingelegt, die unter dem Az. 2 BvR 451/11 beim BVerfG geführt wird.