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FG 04.11.2010 4 K 10218/06 B, NWB 13/2011 S. 1035

Einkommensteuer | Einkünfte und Bezüge eines Kindes

Kindergeld wird für ein volljähriges Kind – neben anderen Voraussetzungen – nur dann gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag – derzeit 8.004 € – nicht überschreiten. Das FG Berlin-Brandenburg stellte jetzt mit Urteil v. 4. 11. 2010 fest, dass die Einkünfte und Bezüge eines Kindes auch dann um die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zu vermindern sind, wenn das Kind bei einem Elternteil mitversichert ist und dieser Elternteil die Beiträge zahlt. Der Sinn des Grenzbetrags liege darin, festzustellen, inwieweit die Eltern des Kindes unterhaltsbelastet seien. Eltern, die ihre Kinder privat mitversicherten und dafür Zahlungen leisteten, seien in gleicher Weise unterhaltsbelastet wie solche Eltern, [i]Mustereinspruch NWB RAAAD-61873die ihren Kindern das Geld für deren eigene K...