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Künftige Aufwendungen oder Ausgaben?
I. Begriffsinhalte
Ausgaben und Aufwendungen werden im Bilanzrecht und im einschlägigen Schrifttum oft verwendet, ohne eine begriffliche Trennungslinie zu ziehen. Mitunter werden noch Auszahlungen zur Verdeutlichung als pagatorische Vorgänge in Abgrenzung zu buchmäßigen Vermögensminderungen durch Aufwendungen in die Begriffswelt eingeführt. Meistens stehen Ausgaben aber für Zahlungsabflüsse, während Aufwendungen die genannten Vermögensminderungen umschreiben sollen. Wegen des oftmals unklaren Begriffsinhalts bedarf es mitunter des Erfordernisses einer gerichtlichen Klärung des Regelungsgehalts der jeweiligen Chiffre. Als aktuelles Beispiel mag die Interpretation des BFH von „ Ausgaben” i. S. des § 5 Abs. 5 EStG = § 250 Abs. 1 HGB als Sachleistung dienen . Diese Sachleistung bestand in der verbilligten oder kostenlosen Abgabe eines Mobilfunktelefons im Interesse des Abschlusses eines zweijährigen Mobilfunkdienstleistungsvertrags. Die Gesetzesleseart lautet: Ausgaben = Aufwendungen. Das Lehrstück aus dieser Entscheidung des BFH lautet: Aufwendungen und Ausgaben dürfen nicht beliebig in der Diktion ausgetauscht werden. Jedenfalls stellen Aufwendungen keine Liquidationsabflüs...