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StuB Nr. 23 vom Seite 891

Drohverlustrückstellungen für nachhaltig verlustbringende Filialen

Wann darf oder muss ein schwebendes Geschäft bilanziert werden?

WP/StB Dr. Christian Zwirner

Im Handelsgeschäft kann ein Handelsunternehmen Filialen betreiben, die nachhaltig Verluste erwirtschaften. Dies kann bspw. auf Fehleinschätzungen des Standortpotenzials zum Eröffnungszeitpunkt der Filiale beruhen. Insbesondere die teilweise gravierenden und noch im Einzelfall anhaltenden Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie Fehleinschätzungen von Immobilien(projekt)gesellschaften haben die Problematik des Betriebs unrentierlicher Filialen verstärkt. Erschwerend hat in vielen Fällen der Filialist gegenüber dem Vermieter der Gewerbeimmobilie eine Verpflichtung zur Betreibung seines Geschäfts abgegeben. Wissend, dass er in den nächsten Jahren (quasi-sicher und unvermeidbar) nachhaltige Verluste aus dem Betrieb der Filiale erzielen wird, stellt sich für den Bilanzierenden die Frage nach der Ansatzpflicht einer Drohverlustrückstellung.

Zeidler/Mißbach, infoCenter, Rückstellungen in der Handelsbilanz NWB JAAAD-82026

Kernfragen
  • Sind im Falle des Betriebs defizitärer Filialen immer Drohverlustrückstellungen anzusetzen? Oder müssen bestimmte (externe) Faktoren erfüllt sein?

  • Wie können in der Praxis defizitäre Filialen ermittelt werden und in welchem Umfang muss b...