Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Haftung des Notars wegen unterlassener Belehrung über den Begriff „Bareinlage”
Bei der Beurkundung einer Stammkapitalerhöhung muss der Notar persönlich jeden Beteiligten über die Bedeutung des Begriffs „Bareinlage” eindringlich aufklären, weil Fehlvorstellungen über die Erfüllungsmöglichkeiten einer solchen Verpflichtung häufig sind. Im Streitfall wurden im Rahmen einer Erhöhung des Stammkapitals eines Bauunternehmens der Sohn und die Frau des Alleingesellschafters Mitgesellschafter. Gerade angesichts des dominanten Auftretens des Mannes durfte der Notar nach Ansicht des Gerichts auf eine direkte Ansprache der beiden neuen Gesellschafter und eine gezielte Information über Einlageleistung und Einzahlungstermin nicht verzichten. Das Unterlassen der erforderlichen Belehrung war ursächlich für eine falsche Beurkundung und Registeranmeldung; der Sohn leistete seine Einlag...