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LAG Köln 21.09.2009 2 Sa 674/09, NWB 14/2010 S. 1040

Arbeitsrecht | Erwerbstätigkeit im Betrieb des Ehegatten während des Urlaubs

Der Arbeitnehmer darf während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten (§ 8 BUrlG). Dadurch soll gewährleistet werden, dass er den Urlaub zu seiner Erholung nutzt. Freiwillige Tätigkeiten, die nicht auf Entgelterzielung gerichtet sind, werden hiervon nicht erfasst. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese anderweitigen Tätigkeiten mehr oder weniger anstrengend sind. Daher ist die unentgeltliche Mithilfe im Betrieb eines Familienmitglieds während des genehmigten Urlaubs zulässig. Damit war die gegenüber einer Arbeitnehmerin ausgesprochene Kündigung, die als Verkaufshilfe im Betrieb des Ehemanns tätig war, unwirksam.

Anmerkung:

Selbst wenn die (Neben-)Tätigkeit im Einzelfall unerlaubt ist, bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung des Urlaubsentgelts verpflichtet; er könnte ...