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Öffentliches Recht | Verweigerung der Ausstellung eines Reisepasses bei erheblicher Steuerschuld
Bei erheblichen Steuerschulden dürfen die Behörden die Ausstellung eines neuen Reisepasses verweigern und einen vorhandenen Pass einziehen. Ein Steuerfluchtwille des Steuerschuldners liegt bereits vor, wenn er es an ernsthaften Bemühungen fehlen lässt, seine Steuerschulden zu begleichen, zugleich aber im Ausland verbleiben möchte. In dem ersten Streitfall hatte die Deutsche Botschaft in San José die Ausstellung eines neuen Reisepasses für einen seit 1994 in Costa Rica lebenden Deutschen unter Berufung auf dessen Steuerschuld von 1,6 Mio. € abgelehnt. Hiergegen machte der Antragsteller erfolglos geltend, er habe sich seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht entzogen; die Steuerschuld sei erst nach seinem Wegzug in das Ausland entstanden. Der zweite Fall betraf einen in Namibia lebenden Deu...