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Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft
Anteile an einer Genossenschaft gehören nach dem zum gewillkürten Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, wenn
es sich um eine sowohl absolut als auch relativ vergleichsweise geringfügige Beteiligung ohne erkennbares Verlustrisiko handelt und
der land- und forstwirtschaftliche Betrieb typischerweise Geschäftsbeziehungen zu der Genossenschaft unterhält.
Dies war im Streitfall zu bejahen, weil es um einen Genossenschaftsanteil von 500 DM an einem regional tätigen, von einer Genossenschaft betriebenen Elektrizitätswerk ging, [i]Verkaufserlös als Betriebseinnahmedas den Kläger mit Strom belieferte; den Anteil hatte der Kläger – zu Recht – als gewillkürtes Betriebsvermögen verbucht. Dies hatte zur Folge, dass der spätere Verkaufserl...