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Geschäftswert bei Verkauf des Betriebs an eine GmbH
Verkauft ein Einzelunternehmer seinen Gewerbebetrieb zum Buchwert an eine GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, geht der Geschäftswert auf die GmbH über, wenn die geschäftswertbildenden Faktoren zum Buchwert oder darunter verkauft werden, d. h. die stillen Reserven nicht vollständig aufgedeckt werden. Der Geschäftswert wird dann im Einzelunternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven entnommen und (teilweise) unentgeltlich auf die GmbH übertragen und verdeckt in die GmbH [i]Aufgabegewinn in Höhe der stillen Reserveneingelegt. In Höhe der im Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven entsteht ein Aufgabegewinn.
Kommt es hingegen neben der Übertragung der bilanzierten Aktiva und Passiva auf die GmbH zu einer gesonderten Nutzungsüberlassung des „Kundenstamms und des Know-hows im Hinblick auf die Lieferante...