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NWB Nr. 50 vom Seite 3900

BürgEntlG KV: Änderungen mit Auswirkungen auf den privaten Bereich

Unterhaltsleistungen, Freiwilligendienst, Altersvorsorge, Arbeitnehmer-Sparzulage

Dr. Michael Myßen und Thomas Wolter

[i] Myßen/Wolter, NWB 30/2009 S. 2313; Harder-Buschner/Jungblut, NWB 34/2009 S. 2636; Huschens, NWB 35/2009 S. 2740Im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung v. (BGBl 2009 I S. 1959) sind neben dem verbesserten Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen und den damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren weitere gesetzliche Änderungen enthalten. Neben den Korrekturen am Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und der Ausweitung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber auch andere Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf den privaten Bereich vorgenommen, die Gegenstand der nachfolgenden Darstellung sind.

I. Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

1. Voraussetzungen des Abzugs

[i]Voraussetzungen im EinzelnenUnterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn

  • der Unterhaltsverpflichtete den Sonderausgabenabzug beantragt,

  • der Empfänger dem Antrag des Unterhaltsverpflichteten zugestimmt hat und

  • der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Dies gilt auch für Unterhaltsleistungen bei der Nichtigkeit oder Aufhebung einer Eh...