Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mahnwesen optimieren – Teil 4: Diese Verjährungsfristen sollte Ihr Mandant beachten
Deutsche Unternehmen gewähren eine durchschnittliche Zahlungsfrist von 31 Tagen. Die Rechnungen werden aber erst durchschnittlich nach 45 Tagen mit einem Zahlungsverzug von 14 Tagen beglichen. Diese zusätzliche Laufzeit müssen Ihre Mandanten finanzieren. Verringern Sie dieses Liquiditätsrisiko, indem Sie Ihre Mandanten bei der Einrichtung und Optimierung seines Mahnwesens unterstützen. Im letzten Teil der Beitragsserie erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Verjährung. Diese dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit, indem sie die Anspruchsberechtigten nötigt, ihre Ansprüche alsbald geltend zu machen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner unter Hinweis auf den Ablauf die Leistung verweigern. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 194 - 218 BGB und weiteren Abschnitten des BGB geregelt.
I. Die Serie im Überblick
Mit dieser Ausgabe endet die Beitragsserie „Mahnwesen optimieren”. Im Folgenden nochmals alle vier Teile im Überblick:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | |
2. | |
3. | So treibt Ihr
Mandant Forderungen im Ausland ... |