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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 365

Mahnwesen optimieren – Teil 4: Diese Verjährungsfristen sollte Ihr Mandant beachten

von Dipl.-Betriebsw. Jochen Langenbeck, Bochum

Deutsche Unternehmen gewähren eine durchschnittliche Zahlungsfrist von 31 Tagen. Die Rechnungen werden aber erst durchschnittlich nach 45 Tagen mit einem Zahlungsverzug von 14 Tagen beglichen. Diese zusätzliche Laufzeit müssen Ihre Mandanten finanzieren. Verringern Sie dieses Liquiditätsrisiko, indem Sie Ihre Mandanten bei der Einrichtung und Optimierung seines Mahnwesens unterstützen. Im letzten Teil der Beitragsserie erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Verjährung. Diese dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit, indem sie die Anspruchsberechtigten nötigt, ihre Ansprüche alsbald geltend zu machen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner unter Hinweis auf den Ablauf die Leistung verweigern. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 194 - 218 BGB und weiteren Abschnitten des BGB geregelt.

I. Die Serie im Überblick

Mit dieser Ausgabe endet die Beitragsserie „Mahnwesen optimieren”. Im Folgenden nochmals alle vier Teile im Überblick:


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1.
Wie Ihr Mandant Forderungsausfälle vermeiden kann
(NWB-BB 7/2009 S. 217 NWB BAAAD-23473)
2.
Wie Ihr Mandant sein Mahnwesen auslagert
(NWB-BB 9/2009 S. 294 NWB IAAAD-27026)
3.
So treibt Ihr Mandant Forderungen im Ausland ...