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NWB Nr. 15 vom Seite 1079

EuGH verwirft (vage) Hoffnungen der Häuslebauer

Bestätigung der BFH-Rechtsprechung zum einheitlichen Vertragswerk

Dr. Jens Reddig

[i] EuGH, Beschluss v. 27. 11. 2008 - Rs. C-156/08, Vollkommer NWB YAAAD-10815 Der EuGH hat mit seinem Beschluss v. die Hoffnungen deutscher Bauherren auf Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer zerstört. Die Grunderwerbsteuer darf zusätzlich zur Umsatzsteuer auf Bauleistungen erhoben werden. Ein Verstoß gegen EU-Vorschriften liegt nicht vor.

Arbeitshilfen: Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB EAAAB-14435 der infoCenter-Beitrag „Grunderwerbsteuer” aufrufbar.

I. Hintergrund der Entscheidung – Vorabentscheidungsersuchen des FG Niedersachsen

Die Antwort des EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des kam schneller als erwartet: Bereits mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss v. haben die Luxemburger Richter entschieden, dass Grunderwerbsteuer auch auf solche Baukosten erhoben werden darf, die bereits mit Umsatzsteuer (vor-)belastet sind. Eine europarechtswidrige steuerliche Mehrfachbelastung konnte das Gericht nicht erkennen.

[i]Grunderwerbsteuer als „Sonder-Umsatzsteuer” auf Bauleistungen?Dabei wurden durch das Vorabentscheidungsersuchen der niedersächsischen Finanzrichter (Art. 234 EG) Hoffnungen bei den Bauherren geweckt, Grunderwerbsteuer nur (noch) für den Erwer...