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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Zinsersparnisse und Zinszuschüsse

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Allgemeines

LS+ SV+Zinsersparnisse und Zinszuschüsse, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses erhält, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zinsersparnisse liegen vor, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Darlehen zu günstigeren als den marktüblichen Bedingungen erhält. Zinszuschüsse liegen hingegen vor, wenn der Arbeitnehmer ein Darlehen zu marktüblichen Konditionen aufnimmt und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zinsen ganz oder teilweise erstattet.

Beispiel A

Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem Zinssatz von 2 %. Der übliche Zinssatz für solche Darlehen beträgt 4 %.

Der Arbeitnehmer erhält ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; es liegen Zinsersparnisse beim Arbeitnehmer vor.

Beispiel B

Der Arbeitnehmer nimmt ein Darlehen bei einer Bank mit einem Zinssatz von 4 % auf. Der Arbeitgeber übernimmt die Zinsen, soweit sie mehr als 2 % betragen.

Der Arbeitnehmer hat ein normalverzinsliches Darlehen aufgenommen und erhält vom Arbeitgeber Zinszuschüsse.

LS+ SV+Verpflichtet sich der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers gegenüber dem Darlehensgeber (der Bank) zur Zahlung von Zinszuschüssen (sog. Zinsausgleichszahlungen), lie...

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