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Die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Das neue
Mit dem erfährt der Bereich der Besteuerung von Arbeitgeberdarlehen keine grundlegenden Neuerungen. Allerdings werden eine ganze Reihe von neuen Detailregelungen getroffen und die Inhalte auf den aktuellen Stand gebracht.
Bei den Arbeitnehmern werden Zinsvorteile bei einer Darlehenssumme von bis zu 2.600 € aus der Versteuerung herausgenommen. Es ist möglich, Zinsersparnisse unterhalb der 44 €-Freigrenze von der Steuer auszunehmen.
Durch die Festschreibung des Wahlrechts der Bewertungsmethode eröffnet sich Raum für strategische Überlegungen. Andererseits wirken sich Darlehensnebenkosten durch die Einbeziehung der Ersparnis negativ auf die Steuerlast aus.
Das BMF hat am ein neues Anwendungsschreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen herausgegeben. Das Schreiben ersetzt das unmittelbare Vorgängerschreiben vom zu diesem Thema sowie das Schreiben vom , das sich speziell auf die lohnsteuerliche Behandlung von Personalrabatten bei Arbeitnehmern von Kreditinstituten bezog und hierzu Aufzeichnungserleichterungen gewährte. Beide Schreiben gehören inhaltlich zusammen...