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Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen in der Entgeltabrechnung
BMF nimmt Stellung zur Zinsersparnis als geldwertem Vorteil
Nicht selten stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein Darlehen zur Verfügung. Neben Konsumentenkrediten werden auch kleine Baudarlehen von Arbeitgebern gewährt. Das Darlehen wird häufig zu günstigeren Konditionen gegenüber einem herkömmlichen Darlehen von Kreditinstituten angeboten. Manche Arbeitgeber stellen das Darlehen sogar zinslos zur Verfügung. Die Gründe sind unterschiedlich, allerdings ist ein solches Darlehen auch unter dem Punkt der Mitarbeiterbindung eine besondere Leistung des Arbeitgebers. Gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein zinsloses oder – gegenüber üblichen Bankkrediten – ein zinsverbilligtes Darlehen, handelt es sich bei der Zinsersparnis um einen Sachbezug, der im Rahmen der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden muss. Die reine Hingabe eines Darlehens führt nicht zu einem geldwerten Vorteil. Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben zum Thema steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen veröffentlicht (, BStBl 2015 I S. 484), das das letzte BMF-Schreiben zu diesem Thema vom (, BStBl 2008 I S. 892) ersetzt.